Print Logo
Zurück zu Blog

Reparaturarbeiten in der Liegenschaft

etwas defekt? kein problem!

Wir sind Ihr Schreiner für Reparatur-Arbeiten in Ihrer Liegenschaft. Türscharnier ausgerissen, Kehrichtmöbel defekt, defekte Küchentüre, Einbruchschäden, dass sind nur einige klassische Reparatur-Arbeiten, die im Laufe der Jahre auftreten können. Wir reparieren Ihre Türen, Küche, Möbel und viele weitere Defekte im Innenausbau. Und dies unkompliziert und schnell. 

Liegenschaftsunterhalt und Reparaturen

Wir sind Ihr Liegenschaftsspezialist in Luzern rund um die Bereiche Holzbau- und Schreinerarbeiten. Sie suchen einen Partner für Reparaturarbeiten in Ihren Liegenschaften der Erfahrung und Fachwissen mitbringt? Der auch bei schwierigen Situationen immer eine gute und angemessene Lösung findet?

Wir sind versiert im Umgang mit Liegenschaften und unsere Schreiner und Holzbauer sind langjährige Profis mit gut ausgestatteten Servicefahrzeugen. Bei Mieterwechsel stellen wir Türen, Schränke und Küchen fachgerecht Instand. So können Wohnungen schnell und problemlos weitervermietet werden. Wir erledigen alle Arten von Montagen und Reparaturen kompetent und mit viel Fingerspitzengefühl. Nach einem Einbruch oder einem Wasserschaden sind wir rasch vor Ort und beheben den Schaden schnellstmöglich und unkompliziert. Legen Sie Ihre Anliegen ungeniert in unsere erfahrenen Schreinerhände.

Wir reparieren fachgerecht und unkompliziert,
alle Holzkomponenten in Ihrer Liegenschaft und darüber hinaus.

Im Innenbereich

  • Reparaturen und Sanierungen mit Holz- und Holzwerkstoffen

  • Zimmertüren, Haustüren und Nebeneingangstüren

  • Einbau, Reparatur, Ersatz von Schlössern und Beschläge

  • Küchenmöbel, Arbeitsplatten, Frontenaustausch

  • Fachgerechte Reparaturen an Möbel und Einbauschränken

  • Austausch von Kücheneinbauten, wie Kehrichtsysteme und Schubladen

  • Glaserarbeiten

Im Aussenbereich

  • Reparaturen und Sanierungen im Holzbau
  • Fassadenerneuerungen
  • Sanierung oder Erneuerung von Dachuntersichten
  • Ersatz von Dachfenster inkl. Sonnenschutz
  • Instandhaltung und Erneuerung von Terrassenböden, Holztreppen und Geländer
  • Kleinbauten, wie Pergola, Carport, Containerunterstand
  • Fachgerechte Reparaturen an Fensterläden

Wer kommt für die Reparaturarbeiten in meiner Wohnung auf?

Reparaturen und Unterhalt an der Wohnung sind grundsächlich eine Gegenpflicht der Vermieterschaft für den Mietzins. Es gibt aber eine Ausnahme: Kleine Mängel in der Wohnung müssen von den Mietern selbst behoben oder bezahlt werden. Wenn eine Arbeit also mühelos von Hand geht und kein spezielles Fachwissen erfordert. Man spricht bei solchen Arbeiten vom sogenannten «kleinen Unterhalt». Darunter fällt zum Beispiel das Ölen von Scharnieren, das Anziehen einer lockeren Schraube bei einer Steckdose, das Ersetzen von defekten Glühbirnen. Kleinteile wie Backbleche, Filter beim Dampfabzug oder Zahngläser, Duschschläuche etc. müssen von den Mietern ersetzt werden. Weit verbreitet ist eine Kostengrenze von CHF 150-250 pro Einzelfall. Die Mieterschaft muss Kleinteile auch dann auf eigene Kosten ersetzten, wenn deren Lebensdauer bereits abgelaufen ist.

Was fällt nicht mehr unter Kleinreparaturen?

Reparaturen oder Reinigungen von Gegenständen, die Mietende nicht mehr selbst erledigen können, gehen auf die Rechnung der Vermieterschaft. Dazu gehören z.B. die Reparatur des Geschirrspülers oder der Wohnungstüre, die Reparatur eines Fensterladens durch eine Fachperson. Kontaktieren Sie in diesen Fällen schriftlich Ihre Vermieterschaft und bitten Sie um die die Beseitigung des Mangels. Beschreiben Sie möglichst genau, was nicht mehr in Ordnung ist. Als Nachweis und zur Expertise für den anschliessend damit beauftragten Fachbetrieb können Fotos helfen. Wir empfehlen Ihnen, nicht selbst dem Handwerksbetrieb einen entsprechenden Auftrag zu erteilen, ohne die Rücksprache mit der Verwaltung.

Schäden, die durch übermässige Abnutzung oder durch ein Missgeschick entstanden sind, muss die Mieterschaft respektive deren Privathaftpflichtversicherung bezahlen.

Das Familienunternehmen – Brauchli AG Luzern, freut sich über Ihren Auftrag. Unsere Arbeiten sind stets fachmännisch ausgeführt und von hoher Qualität.

Ihr Team der Brauchli AG Luzern