Brandschutztüren
Feuerschutz nach Mass: Von raumabschliessend bis feuerfest. Brandschutztüren von Brauchli AG Luzern schenken ein beruhigendes Gefühl.
Die Türen sind stets nach den neuesten Brandschutzvorschriften geprüft und zugelassen.
Brandschutz und Brandschutztüren
Die Brandschutzvorschriften gelten nicht nur für Neubauten. Bestehende Bauten und Anlagen sind verhältnismässig an die aktuell gültigen Brandschutzvorschriften anzupassen, wenn wesentliche bauliche oder betriebliche Veränderungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen vorgenommen werden oder die Gefahr für Personen besonders gross ist. Wir empfehlen bei Bestehenden Bauten die Rücksprache mit der örtlichen Brandschutzbehörde (Gebäudeversicherung).
Brandschutztüren können Leben retten. Pro Jahr werden rund 200 Menschen in der Schweiz durch die Folgen eines Wohnungsbrandes schwer verletzt. Rund 40 Menschen sterben an den Folgen. Brandschutztüren verhindern zuverlässig das Ausbreiten von Bränden, damit Sie im Notfall die Zeit haben das Haus oder die Wohnung rechtzeitig verlassen zu können.
In der Schweiz werden nur die von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherung, VKF, zertifizierten und zugelassenen Brandschutztüren anerkannt. Das heisst, dass ein Element bei einem Brandschutztest den Feuerwiderstand für eine bestimmte Zeit erfüllen musste. Wir bieten seit Jahrzehnten massangefertigte und Brandschutz geprüfte Türen und Tore aus Holz an.
Eine Brandschutztüre ist als Element aus einzelnen Komponenten anzusehen und gemäss Zulassung des Lizenzpartners zu produzieren und einzubauen. Abweichungen sind mit dem Lizenzpartner zu klären und gegeben falls als Einzelzulassung erneut zu prüfen. Es gilt hier die generelle Regel: «Wie geprüft so eingebaut». Jede Brandschutztüre ist zwingend als solche mit einer Plakette zu kennzeichnen. VKF-Anwendung, nationale Schweizer Zulassung oder EN-Zulassung = Leistungserklärung, europaweite Zulassung.
Bezeichnung der Wiederstandklassen
E= Raumabschluss: Raumabschluss ist die Fähigkeit des Brandschutzelementes den Flammdurchtritt zu verhindern.
I= Wärmedämmung: Wärmedämmung ist die Fähigkeit des Brandschutzelements die Oberflächentemperatur auf der feuerabgewandten Seite an bestimmten Messstellen gegenüber der Starttemperatur zu begrenzen. Die Angabe zum Raumabschluss und der Wärmedämmung werden um die Klassifizierungszeit, z.B. 30 oder 60 Minuten, ergänzt. Während dieser Zeitspanne muss das Brandschutzelement die Leistung mind. erbringen können.
Warum Brandschutztüren?
Die feuerhemmenden Elemente EI30 verhindern während mindestens 30 Minuten wirksam den Durchbruch von Feuer und Hitze. Die Zahl in der Bezeichnung zeigt die Minuten an, bei welcher die Brandschutztür den Durchtritt des Feuers (nicht des Rauches) verhindert. Bei «EI60» sind es als Beispiel 60 Minuten. Optional kann auch der Rauchschutz mitberücksichtigt werden, damit die Fluchtwege möglichst lange rauchfreibleiben.
Was gibt es für Spezifikationen bei Brandschutztüren:
Sicherheitsklasse EI30/EI60/EI90
Zusatzausstattung für Brandschutztüren:
- Rauchschutz
- Antipanik
- Einbruchhemmung RC2 und RC3
- EI30 (feuerhemmend) hier wird die raumabschliessende Funktion für einen Zeitraum von mindestens 30 Minuten gewährleistet. Der Schutzmechanismus verhindert das Hindurchtreten von Flammen oder erheblichen Mengen heisser Gase und gewährleistet die Wärmedämmung ohne Brandübertragung.
- EI60 (hochfeuerhemmend) hier wird die raumabschliessende Funktion für einen Zeitraum von mindestens 60 Minuten gewährleistet. Der Schutzmechanismus unterbindet das Hindurchtreten von Flammen oder erheblichen Mengen heisser Gase und gewährleistet die Wärmedämmung ohne Brandübertragung.
- EI90 (feuerbeständig) hier wird die raumabschliessende Funktion für einen Zeitraum von mindestens 90 Minuten durch die Unterbindung des Hindurchtretens von Flammen oder erheblichen Mengen heisser Gase sowie die Wärmedämmung ohne Brandübertragung gewährleistet.
Optik der Brandschutztüren:
Brandschutztüren sind ein- oder zweiflüglig, auf einem Holz- oder Stahlzargenrahmen möglich. Das Türblatt kann mit oder ohne Glas ausgestattet sein. Ebenfalls ist eine Brandschutztüre mit zusätzlich geprüften Einbruchschutz eine Möglichkeit. Dank der Auswahl von verschieden Holzarten- und Dekoren ist sicher für jeden Geschmack das Passende dabei. Die Brandschutztüren können nach CH-Normmass oder dem von Ihnen benötigten Sondermass produziert werden.
Jede montierte Brandschutztüre muss zwingend mit einer Brandschutzplakette des VKF gekennzeichnet werden. Nur mit dieser Kennzeichnung kann ein Element von einem Brandschutzbeauftragten genehmigt werden.
Mögliche Ausführungstypen
Blockfuttertüren EI30
Eine- oder zweiflügelige, massive Blockfuttertüren sind beliebt, lassen weder Feuer noch Rauch durch und erfüllen die Anforderungen der VKF an eine moderne Sicherheitstür. Sie ist auch mit Glaseinsätzen lieferbar und ist für weitere Sicherheitsstandards in Bezug auf Schall- und Einbruchschutz ausbaubar.
Blendrahmentüren EI30
Die Rahmentür lässt an Gestaltungs- und Konstruktionsmöglichkeiten einiges offen. So können Brandschutz geprüfte Innentüren auch in grossen Dimensionen in Holz oder in Kombination mit Glas gefertigt werden. Holzrahmentüren bieten konsequenten Schutz gegen Feuer. Verschiedene Oberflächenmaterialien wie Holz, Kunstharz, Farbe oder Metall sorgen für die gewünschte Ästhetik und Dauerhaftigkeit.
Futtertüren EI30
Der Klassiker unter den Innentüren ist die Futtertür. Als ganzheitliche Holztüre mit Futter oder mit Stahlzarge konzipiert sehen sie nicht nur gut aus, sondern schützen auch dauerhaft gegen Lärm, Feuer und Rauch. Die grosse Palette an Gestaltungsmöglichkeiten des Türrahmens, der Türblätter oder eine Ergänzung mit Verglasungen macht diese Türe so beliebt. Weitere Komponenten wie integriertem Türschliesser, Panikbeschläge, verdeckten Türbändern lassen sich je nach Bedarf oder Brandschutzvorschrift gerne ergänzen.
Wo setzt man Brandschutztüren ein?
Ideale Einsatzgebiete für die Brandschutztüre EI30 sind beispielsweise Spitäler, Pflegeheime und Schulen aber auch repräsentative Empfangsbereiche, Büros oder Konferenzräume. Kurz: Sie eignet sich überall dort, wo Ästhetik einen hohen Stellenwert hat, und gleichzeitig zuverlässiger Schutz gefragt ist.
Wo ist es Vorschrift eine Brandschutztüre einzubauen?
Die Normen im Brandschutz sind in der Schweiz kantonal geregelt und durch die Gebäudeversicherung zu prüfen. Für jede Liegenschaft oder jedes Projekt muss eine QS-Verantwortlicher Brandschutz vom Eigentümer bestimmt werden. In den meisten Fällen übernimmt diese Aufgabe der Architekt. Dieser muss über die jeweiligen Vorschriften vertraut sein und einsprechende Brandschutzmassnahmen ergreifen. Auch wir als Holzfachbetrieb können Sie zum Thema Brandschutz beraten. Wir arbeiten eng mit der Gebäudeversicherung Luzern zusammen und bieten Ihnen dort eine Lösung wo es einer Bedarf.
«Gemäss Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz», Ziffer 4.1.3 lit.e hat der QS-Verantwortliche Brandschutz der Eigentümerschaft sowie der Brandschutzbehörde vor Bezug der Baute die ordnungsgemässe Umsetzung aller ihm auferlegten Qualitätssicherungsmassnahmen mit einer Übereinstimmungserklärung zu bescheinigen.»
Wo ist es Vorschrift eine Brandschutztüre einzubauen? Brandschutztüren werden typischerweise in Fluchtbereichen des Gebäudes verbaut. Dies betrifft meist Korridore und Treppenhäuser, ebenfalls spielt die Nutzung des Gebäudes und die Anzahl der beherbergten Parteien eine Rolle für die geltenden Normen.
Fazit
Bei Brandschutztüren ist es unerlässlich sich über die nötigen Anforderungen an ihre Türe zu informieren. Die Brauchli AG Luzern ist die erfahrene Anlaufstelle, wenn es um Fragen beim Einbau oder der Erneuerung von Türen geht.
Auch bei speziellen Sicherheitsansprüchen finden wir die passende Lösung für Sie – wir beraten Sie gerne. Unsere Ansprechpartner zum Thema Brandschutz finden Sie HIER.
Ihr Team der Brauchli AG Luzern